Über uns -
Vermessungsbüro Heck 

aus Filderstadt

Präzise Vermessung und kompetente Beratung
aus Filderstadt

Das Vermessungsbüro Heck steht für Präzision und Erfahrung. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) biete ich Ihnen transparente und rechtssichere Vermessungsergebnisse. Seit vielen Jahren unterstützen wir private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber in der Planung, Vermessung und Dokumentation von Grundstücken und Bauprojekten. Mit modernster Messtechnik und umfangreicher Erfahrung liefern wir exakte Vermessungsdaten, die als solide Grundlage für rechtliche, technische und bauliche Entscheidungen dienen. Ganz gleich, ob es sich um Bauplanung, Grundstücksteilung oder Grenzfeststellung handelt – bei uns erhalten Sie alle Vermessungsleistungen aus einer Hand.

Umfassende Vermessungsleistungen
für Ihr Projekt

Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl hoheitliche Liegenschaftsvermessungen als auch präzise Ingenieurvermessungen. Im Bereich der Liegenschaftsvermessungen bieten wir Baulandumlegungen, Flurstückszerlegungen und -verschmelzungen, Schlussvermessungen, Gebäudeaufnahmen für das Liegenschaftskataster sowie Grenzfeststellungen und Gutachten an. Bei Ingenieurvermessungen erstellen wir topografische Bestandspläne, digitale Geländemodelle, Lagepläne zum Bauantrag und führen Absteckungen bzw. Schnurgerüsteinschnitte durch. Besonders bei langgestreckten Anlagen wie Straßen oder Bahnen ist unser Know-how gefragt. Durch präzise Datenerhebung und fachgerechte Auswertung unterstützen wir Bauherren, Architekten und Behörden bei der termingerechten, rechtssicheren und zuverlässigen Umsetzung ihrer Projekte.

Das Liegenschaftskataster
Grundlage für Eigentum und Planung

Informationen zum Liegenschaftskataster:

Das Liegenschaftskataster weist durch eine am Grundeigentum ausgerichtete Einteilung von Grund und Boden die Liegenschaften und die Flurstücksentwicklung auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen landesweit nach. Es dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme. Im Liegenschaftskataster werden Informationen über die Liegenschaften und deren Eigenschaften, die Festlegung der Flurstücksgrenzen, öffentlich-rechtliche Festlegungen sowie Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Eigentumsverhältnisse geführt.

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.

Liegenschaftsvermessungen sind Katastervermessungen und Grenzfeststellungen.

Katastervermessungen sind Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Insbesondere sind die Festlegung neuer Flurstücksgrenzen und die Aufnahme neuer und veränderter Gebäude durch Katastervermessung in das Liegenschaftskataster zu übernehmen.

Grenzfeststellungen sind Vermessungen für die Übertragung der Festlegung der Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit zur Abmarkung oder zur Prüfung der Abmarkung auf Übereinstimmung mit der Festlegung im Liegenschaftskataster.

Vermessung Transparentes Vektor Image

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